Schutz für alle Fälle des Alltags – Die private Haftpflichtversicherung sichert Dich und Deine Familie ab, wenn Du anderen versehentlich einen Schaden zufügst.
– Weil kleine Fehler keine großen finanziellen Folgen haben sollen
Stell dir vor, Du kippst beim Besuch bei Freunden ein Glas Rotwein über das neue, hellgraue Sofa. Oder Dein Kind fährt mit dem Fahrrad versehentlich einen geparkten Wagen an. Oder Du zerkratzt versehentlich die Herdplatte im Airbnb während Deines Urlaubs. Klingt nach Alltag? Genau deshalb gibt’s die private Haftpflichtversicherung.
Kurz gesagt:
Wenn Du aus Versehen jemand anderem einen Schaden zufügst – körperlich, materiell oder finanziell – dann zahlt Deine Haftpflichtversicherung.
Denn tatsächlich ist es laut Gesetz so, dass Du bei einem selbst verursachten Schaden mit Deinem gesamten Vermögen – im Zweifel ein Leben lang – haftest. Ohne private Haftpflicht heißt das: Ein kleines Missgeschick kann dich finanziell komplett aus der Bahn werfen. Und gerade, wenn auch Personen zu schaden gekommen sind, kann dies schnell mal in die Millionen gehen.
Und warum sollte wirklich jeder eine private Haftpflichtversicherung haben?
Weil niemand perfekt ist. Und weil ein blöder Moment schnell viele Tausend Euro oder sogar mehrere Millionen kosten kann. Und weil eine gute private Haftpflichtversicherung nur ein paar Euro im Monat kostet – aber im Ernstfall Deine Existenz und die Deiner Familie sichert und rettet.
Die private Haftpflichtversicherung ist wie ein unsichtbarer Schutzengel für Deinen Geldbeutel. Du hoffst, dass du ihn nie brauchst – aber wenn, bist Du verdammt froh, dass er da ist.
wenn Du aus Versehen einen anderen Menschen verletzt (z. B. durch einen Unfall im Straßenverkehr oder beim Sport).
🔎 Typischer Fall: Durch Dein Fehlverhalten fällt versehentlich jemanden vom Fahrrad – die beispielsweise benötigte Reha zahlt Deine Haftpflicht.
Deckt Schäden an Gegenständen anderer Personen.
🔎 Beispiel: Rotwein aufs Sofa, Handy runterfallen lassen, Fensterscheibe beim Fußball zerstört.
Schäden, die jemandem finanziell schaden – auch ohne direkten Personen- oder Sachschaden.
🔎 Beispiel: Du löst versehentlich eine Geschäftsstörung aus, und der Betrieb verliert Umsatz.
Du hilfst jemandem beim Umzug oder beim Handwerken – und machst dabei etwas kaputt.
🔎 Beispiel: Fernseher fällt dir beim Tragen runter. Ohne diesen Baustein wär’s oft „Pech gehabt“.
Beschädigungen an gemieteten Wohnungen, Häusern oder Hotelzimmern.
🔎 Beispiel: Wasserflecken im Parkett oder Kratzer in der Badewanne.
Wenn Du geschädigt wirst – aber der Verursacher keine Haftpflicht und kein Geld hat, zahlt deine eigene Versicherung.
🔎 Beispiel: Jemand lässt Dein Handy fallen, hat aber keine private Haftpflichtversicherung – du gehst sonst leer aus.
Wenn Deine Kinder einen Schaden verursacht haben– springt Deine Haftpflicht ein.
🔎 Beispiel: Dein 4-jähriges Kind zerkratzt das parkende Auto vom Nachbarn.
Bei Verlust von privaten oder beruflichen Schlüsseln – inkl. Austausch ganzer Schließanlagen.
🔎 Beispiel: Du verlierst den Haustürschlüssel deiner Mietwohnung – der Vermieter will die komplette Anlage tauschen.
Wir suchen für Dich genau die Absicherung heraus, die Du auch wirklich brauchst
Die häufigsten Fragen beantworten wir Dir gerne im voraus.
Sie übernimmt die Kosten, die entstehem, wenn Du aus Versehen jemandem einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügst.
Je nach Tarif, können wir Deinen Partner und Deine Kinder mit versichern, sodass Deine Familie ebenfalls vor finanziellen Einbußen durch Haftpflichtschäden geschützt ist.
Hier kommt es ebenso auf den gewählten Leistungsumfang an, aber Ja, es gibt Tarife in denen dies möglich ist, meistens sind diese zeitlich begrentzt und es sollte weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein. Wir beraten Dich gerne und suchen Dir den passenden Tarif heraus!
Nein, in der Regel gibt es keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt also direkt ab dem Versicherungsbeginn.
Wir empfehlen Dir keine Selbstbeteiligung zu wählen, damit im Ernstfall alle Kosten von der Versicherung (bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme) übernommen werden. Du hast aber natürlich die Möglichkeit aus verschieden Selbstbeteiligungen zu wählen. Die Höhe kannst Du hierbei individuell wählen.
Ja, in der Regel schon.
Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung kannst Du in Deiner Steuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Du ein steuerpflichtiges Einkommen beziehst.
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